Steuer-Info

Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) alle haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 €uro, höchstens jedoch 4.000 €uro pro Jahr sind demnach steuerlich absetzbar. Grundlage ist hier der § 35a EStG.

In einigen Fällen ist es sogar möglich die erbrachten Dienstleistungen in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzten.

Voraussetzung : Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen. Barzahlung mit Quittung reicht nicht.

Kontakt

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Geschäftsführer Michael Opitz
Riewender Str. 40
14641 Nauen / OT Klein Behnitz

Tel: +49 33239 20576

Fax: 033239 20578
E-Mail: homeservice.opitz@t-online.de
Info: 0171 643 45 41

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