Steuer-Info
Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) alle haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar.
20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 €uro, höchstens jedoch 4.000 €uro pro Jahr sind demnach steuerlich absetzbar. Grundlage ist hier der § 35a EStG.
In einigen Fällen ist es sogar möglich die erbrachten Dienstleistungen in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzten.
Voraussetzung : Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen. Barzahlung mit Quittung reicht nicht.
Kontakt
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Geschäftsführer Michael Opitz
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14641 Nauen / OT Klein Behnitz
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